Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

    1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB“ genannt) regeln die Beziehungen zwischen dem Kunden und der yawave AG (nachfolgend „yawave“ genannt) für sämtliche von yawave angebotenen Leistungen.

    2 Schriftliche oder elektronisch akzeptierte zusätzliche Vereinbarungen (Nutzungsvereinbarungen, Projektverträge, Service Level Agreements etc.) finden ergänzend Anwendung und gehen diesen AGB im Falle von Widersprüchen vor. Massgeblich ist – vorbehältlich Ziffer 71 nachstehend – die jeweils aktuelle und auf yawave.com publizierte Fassung der AGB im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bzw. der Vertragsverlängerung.

    3 Mit dem Abschluss des Vertrages, spätestens aber mit der erstmaligen Inanspruchnahme von Leistungen der yawave gelten die vorliegenden AGB sowie die unter Ziffer 2 vorstehend genannten, auf die jeweiligen Leistungen anwendbaren Vereinbarungen als akzeptiert und angenommen. Diese AGB gelten auch für sämtliche zukünftige Leistungserbringungen von yawave an den Kunden, auch wenn diese nicht erneut explizit vereinbart werden sollten.

    4 AGB des Kunden oder sonstige von diesen AGB abweichende Bedingungen gelten als wegbedungen, es sei denn, deren Anwendbarkeit ist von yawave schriftlich bestätigt worden.

    5 Für Produkte und Leistungen Dritter, welche yawave an den Kunden vertreibt, gelten gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen der jeweiligen Lieferanten/Hersteller.

    2. Vertragsgegenstand und Vertragsschluss

        6 Gegenstand des Vertrags ist das Anbieten der yawave Software Suite als SaaS- bzw. Cloud-Lösung. Dabei nutzt der Kunde die auf der Serverinfrastruktur von yawave bzw. auf der im Auftrag von yawave durch einen Dritten betriebenen Serverinfrastruktur (nachfolgend „yawave-Serverinfrastruktur“ genannt) ausgeführte yawave Software Suite gemäss den vertraglichen Vereinbarungen zur Datenverarbeitung und -speicherung via Internet.

        7 Weitere Leistungen von yawave können Softwareentwicklung und -lizenzierung, Projektmanagement sowie Beratungsdienstleistungen beinhalten.

        8 Der Vertrag kommt mit der Annahme (Brief oder E-Mail) des Angebots von yawave durch den Kunden zustande. Im Fall der elektronischen Bestellung einer Leistung durch den Kunden via Internet (z.B. über den Kunden-Account) gilt der Vertrag mit der Bestätigung (Brief oder E-Mail) von yawave bzw. mit dem Beginn der Leistungserbringung durch yawave oder der Übermittlung der Zugangsdaten als abgeschlossen. Das Vertragsverhältnis beginnt auf jeden Fall unabhängig vom Vorstehenden spätestens im Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Leistungen durch den Kunden.

        3. Kunden-Account

            9 Die Nutzung der yawave Software Suite setzt gegebenenfalls eine Registrierung des Kunden bei yawave und das Vorhandensein eines Kunden-Accounts voraus.

            10 Der Kunde ist verpflichtet, wahrheitsgetreue Angaben zu machen sowie die Zugangsdaten vertraulich zu halten und keinen unberechtigten Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde bestätigt zudem, dass sämtliche Personen, welche über den Kunden-Account Erklärungen für den Kunden abgeben, auch tatsächlich berechtigt sind, den Kunden rechtsgültig zu verpflichten.

            11 yawave behält sich vor, den Kunden-Account jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu sperren, sofern der Kunde den Zugang zur yawave Software Suite unter Angaben von falschen Daten erwirkt hat, der Kunde die vertraglichen Bedingungen verletzt, oder die Sperrung zur Wahrung der Sicherheit und Integrität der IT-Infrastruktur von yawave notwendig ist.

            12 Der Kunde ist verpflichtet, yawave umgehend zu kontaktieren und zu informieren, wenn er Grund zur Annahme hat, dass sein Kunden-Account von unberechtigten Dritten missbraucht wird bzw. wurde. Der Kunde hat gegenüber von yawave grundsätzlich für sämtliche Handlungen einzustehen, die unter Verwendung des Kunden-Accounts vorgenommen werden. Eine Verantwortlichkeit entfällt lediglich, sofern der Kunde nachweist, dass er yawave unverzüglich informiert und keine Sorgfaltspflichten im Umgang mit dem Kunden-Account verletzt hat.

            4. Leistungen von yawave

                4.1 Allgemein

                13 yawave erbringt ihre Leistungen fachgerecht und unter Einsatz von geeignetem Personal. yawave kann im Rahmen der Leistungserbringung Dritte beiziehen und ist dabei ausschliesslich für die richtige Auswahl und Instruktion der Dritten verantwortlich.

                14 yawave kann weder die störungsfreie noch die ununterbrochene Nutzung der yawave Software Suite gewährleisten. Ebenso wenig kann seitens yawave, trotz sämtlichen dem neusten Stand der Technik entsprechenden Sicherheitsvorkehrungen sowie nach modernen Standards und offenen Technologien aufgebauten Softwareanwendungen, eine absolute Sicherheit gewährleistet werden.

                15 yawave ist nicht für die Datenübertragungsinfrastruktur des Kunden verantwortlich. Generell kann yawave damit weder eine Verantwortung für die Verfügbarkeit und Leistungsfähigkeit von Datenübertragungsnetzen noch eine Verantwortung für die fehler- und unterbruchsfreie sowie zeitgerechte Übermittlung von Daten übernehmen.

                16 Die Verantwortung für die Sicherung und Wiederherstellung von Daten des Kunden, welche dieser mittels der yawave Software Suite auf der yawave-Serverinfrastruktur bearbeitet, liegt ausschliesslich beim Kunden.

                4.2 yawave Software Suite

                17 yawave stellt dem Kunden die yawave Software Suite gemäss dem vom Kunden gewählten Abonnement bzw. gemäss individueller vertraglicher Vereinbarung mit dem Kunden im unter yawave.com publizierten Funktions- sowie Leistungsumfang zur Nutzung per Internet zur Verfügung.

                18 Der Kunde hat das Recht, die Funktionalitäten der yawave Software Suite gemäss den vorgenannten vertraglichen Grundlagen über das Internet zu nutzen. Der Kunde erhält ein nicht ausschliessliches, auf die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen yawave und dem Kunden beschränktes und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der yawave Software Suite für den eigenen Gebrauch. Die vorgenannte Nutzung ist ausschliesslich auf den Betrieb der yawave Software Suite auf der Serverinfrastruktur von yawave bzw. der im Auftrag von yawave durch einen Dritten betriebenen Serverinfrastruktur beschränkt. Dem Kunden werden darüber hinaus keine weiteren Rechte an der yawave Software Suite eingeräumt. Sämtliche Schutzrechte, insbesondere die Urheberrechte an der von yawave im Rahmen der vorgenannten Leistungserbringung zur Verfügung gestellten Software, stehen ausschliesslich yawave bzw. gegebenenfalls deren Lieferanten und den Herstellern zu. Eine Nutzung durch Dritte, im Sinne einer unentgeltlichen oder entgeltlichen Zurverfügungstellung durch den Kunden, ist nicht gestattet. Insbesondere ist der Kunde nicht zur Weiter- und/oder Unterlizenzierung berechtigt. Der Kunde darf die Software oder Teile davon auch nicht abweichend von den vertraglichen Vereinbarungen, des Funktions- sowie Leistungsumfang sowie der Dokumentationen bearbeiten, ändern oder selbständig und ohne Einverständnis von yawave kopieren, weiterentwickeln, veräussern, weitervertreiben oder anderweitig verwerten. Der Kunde hat zudem keinerlei Ansprüche auf Herausgabe oder Zurverfügungstellung von Quellcode. Ergänzende Regelungen zu den Bedingungen der Nutzung von Leistungen Dritter (wie z.B. Lizenzbedingungen von Drittsoftware) gelten zudem als ausdrücklich mitvereinbart.

                19 yawave ist für die allgemeine Wartung im Sinne einer stetigen Aktualität und Stabilität der seitens von yawave eingesetzten Systeme (Hard- und Softwarekomponenten) gemäss dem aktuellen Stand der Technik besorgt. Der Zeitpunkt der Vornahme von Aktualisierungen wird exklusiv durch yawave bestimmt.

                4.3 Weitere Leistungen

                20 Sofern yawave im Rahmen der Zurverfügungstellung der yawave Software Suite zusätzlich Beratungsleistungen erbringt, erfolgt dies gemäss Instruktion durch den Kunden sowie unter der Leitung des Kunden. yawave sichert in diesem Zusammenhang zu, im vereinbarten Umfang der Beratung sorgfältig und unter Einsatz von fachkundigem Personal tätig zu werden. Die Beratungsleistungen gelten als erbracht, sobald yawave dem Kunden die Resultate der Beratungsleistung übergeben bzw. übermittelt hat.

                21 Sofern yawave für den Kunden individuelle Software-Entwicklungsleistungen erbringt, erfolgt dies gestützt auf agile Softwareentwicklungsmethoden und der damit verbundenen zyklischen Arbeitsweise in kontinuierlicher Abstimmung mit dem Kunden. Die gemeinsam zur Umsetzung definierten Anforderungen werden für jeden Entwicklungszyklus im Projektprotokoll („Backlog“) spezifiziert und es wird der jeweilige Aufwand für die Umsetzung der Anforderungen geschätzt bzw. festgelegt. In diesem Zusammenhang hat der Kunde zudem – ausgehend von konkreten Anwendungsszenarien und von der konkreten Anwendungsumgebung – das beabsichtigte Verhalten sowie die vorgesehenen Ereignisse bzw. gewünschten Ergebnisse festzuhalten, damit auf dieser Basis die Konformität der Arbeitsergebnisse von yawave mit den Anforderungen des Kunden für jeden Entwicklungszyklus geprüft werden kann. Es entspricht dabei dem gemeinsamen Verständnis der Parteien, dass die jeweiligen Entwicklungszyklen in der konkreten Anwendung so umfassend wie möglich auf ihre Konformität zu den vorgenannten Vorgaben zu prüfen sind. Hält das Projektprotoll die Konformität ausgehend vom Status des Projektprotokolls und des damit verbundenen Entwicklungszyklus fest, so gelten die Leistungen auf dieser Basis als vertragsgemäss akzeptiert.

                22 Abhängig vom gewählten Abonnement oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden, ist dieser berechtigt, die yawave Software Suite in seinem kundenspezifischen Layout und Design zu nutzen (White Labeling). yawave stellt dem Kunden in diesem Fall die yawave Software Suite in einer Form zur Verfügung, die dem Kunden ermöglicht, diese insbesondere unter seiner eigenen Bezeichnung und in seinem eigenen Layout und Design zu nutzen. Die Bezeichnung sowie das Layout bzw. das Design haben sich genügend vom Standardlayout und -design von yawave zu unterscheiden. Der Kunde bestätigt in diesem Zusammenhang insbesondere, dass er zu Nutzung der von ihm verwendeten Bezeichnungen (insbesondere Marken) und Designs berechtigt ist und die Nutzung keine Rechte Dritter verletzt. yawave behält sich vor, die Nutzung der yawave Software Suite in kundenspezifischem Layout und Design sowie mit eigener Bezeichnung von einer vorgängigen Zustimmung abhängig zu machen.

                23 Abhängig vom gewählten Abonnement oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden, ist dieser berechtigt, die yawave Software Suite mittels Anwendungsprogrammierschnittstelle („Application Programming Interface“, nachfolgend „API“ genannt) oder kundenindividueller Integration in seine Systeme einzubinden. Bei Missbrauch oder unverhältnismässig häufige Anfragen über das API behält sich yawave eine temporäre oder dauerhafte Sperrung des Zugangs zum API vor. yawave behält sich zudem insbesondere das Recht vor, die Zahl der Anfragen über das API auf eine bestimmte Maximalanzahl pro Zeitintervall zu beschränken.

                24 Sofern yawave Projektleitungs-/Projektmanagementaufgaben für den Kunden wahrnimmt, erfolgt dies im Auftrag des Kunden im Sinne einer „externen Projektleitung“. Die Projektleitung hält in diesem Zusammen-hang jeweils in geeigneter Form fest, wenn Entscheidungen oder Vor-schläge im Auftrag des Kunden in der Funktion der externen Projektlei-tung erfolgen. Der Kunde entbindet yawave im Rahmen dieser externen Projektleitung für alle Entscheidungen oder Vorschläge, welche im Auf-trag des Kunden durch die yawave erfolgen, vollumfänglich von jeglicher Verantwortung.

                25 Der Kunde ist sich bewusst und damit einverstanden, dass yawave als Vorgehensmodell zur Erbringung ihrer Leistungen, namentlich im Bereich Entwicklung, auf agile Methoden abstützt. Die Erbringung von Leistungen gestützt auf agile Methoden setzt in erheblichem Masse eine verantwor-tungsbewusste und vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Parteien voraus. Mit der agilen Vorgehensweise geht zudem einher, dass auf dieser Grundlage keine konkreten Arbeitsergebnisse zugesichert werden können. Dem Kunden ist insbesondere bewusst, dass aufgrund der mit den agilen Methoden verbundenen zyklischen Arbeitsweise eine kontinuierliche und dauerhafte Kommunikation zwischen den Parteien absolut erfolgsrelevant ist.

                4.4. Verfügbarkeit und Support

                26 Die Verfügbarkeit der yawave Software Suite sowie der Zugang des Kunden zu Supportleistungen von yawave ist abhängig vom gewählten Abonnement oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden.

                27 Ist eine minimale Verfügbarkeit der yawave Software Suite zugesi-chert, so bleiben für die Bemessung der Einhaltung der minimalen Ver-fügbarkeit die ordentlichen und im Voraus angekündigten Wartungsfens-ter, die von Dritten sowie vom Kunden zu verantwortende Unterbrüche (insbesondere aufgrund von Leistungseinstellungen) sowie Unterbrüche, welche auf Umstände ausserhalb des Einflussbereichs von yawave zurückzuführen sind, namentlich Unterbrüche und Störungen von Daten-übertragungsnetzen, Unterbrüche und Störungen aufgrund von Schad-programmen oder höherer Gewalt, ausgenommen.

                28 yawave stellt zur Unterstützung ihrer Kunden in technischen Fragen betreffend Handhabung und Installation der yawave Software Suite sowie für die Meldung von Störungen oder Fehlverhalten einen Email-Support sowie, abhängig vom gewählten Abonnement, eine kostenlose oder gebührenpflichtige Hotline zur Verfügung.

                29 Sämtliche Supportleistungen erfolgen ausschliesslich „best effort“, d.h. im Rahmen der verfügbaren betrieblichen und personellen Ressourcen von yawave. Eine Garantie seitens yawave, Störungen innerhalb eines bestimmten Zeitraums beheben zu können, besteht nicht. Vorbehalten bleiben individuelle vertragliche Vereinbarungen mit dem Kunden.
                30 Verlangt ein Kunde die Beseitigung von Störungen, trägt er die bei yawave in diesem Zusammenhang anfallenden Kosten, sofern yawave gemäss den Bestimmungen dieser AGB nicht für die Behebung der Störung verantwortlich ist und der Kunde nicht den Nachweis erbringt, dass sich die Störung auf die Infrastruktur oder die Leistungen von yawave zurückführen lässt.

                31 yawave ist zusätzlich berechtigt, die Verfügbarkeit der yawave Soft-ware Suite oder von Teilen davon vorübergehend einzuschränken bzw. einzustellen, soweit dies aus wichtigen Gründen erforderlich ist, wie beispielsweise:
                – Wahrung der öffentlichen Sicherheit
                – Sicherheit sowie Aufrechterhaltung des Betriebs der Kommunikations-netze von yawave
                – Wahrung des Datenschutzes
                – Bekämpfung der Verbreitung von Schadprogrammen
                – Bekämpfung von Angriffen auf die Infrastruktur von yawave (wie z.B. Hacker-Angriffe oder DDoS-Attacken)
                – yawave informiert den Kunden so bald als möglich über die Dauer und den Umfang der Einschränkung. Eine vorübergehende Einschränkung befreit den Kunden nicht von der Bezahlung der vertraglich vereinbar-ten Vergütungen bis zum nächstmöglichen Beendigungstermins des Vertrags.

                5. Termine

                    32 Termine gelten nur als verbindlich, wenn dies ausdrücklich mit dem Kunden so vereinbart wurde. yawave hat das Recht, die angemessene Anpassung von Terminen und Zeitplänen zu verlangen, sofern diese von den eigenen Lieferanten und Subunternehmern nicht rechtzeitig beliefert wird, der Kunde seinen vertraglichen Mitwirkungspflichten nicht oder nur ungenügend nachkommt oder wenn ausserordentliche Ereignisse eintreten, auf welche yawave keinen Einfluss nehmen kann (wie z.B. Streik, Naturkatastrophen etc.). Termine und Zeitpläne gemäss Terminplanung gelten zudem als aufgeschoben bzw. sistiert, solange sich der Kunde mit seinen vertraglichen Zahlungspflichten in Verzug befindet.

                    33 Sofern yawave verbindlich vereinbarte Termine nicht einhält, kann der Kunde eine angemessene Nachfrist ansetzen. Verstreicht auch diese Nachfrist ungenutzt, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz aus verspäteter Leistung zu verlangen, sofern der Schaden vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Weitere Ansprüche aus Terminüberschreitung kann der Kunde nicht geltend machen. Eine Rückerstattung bereits vom Kunden bezahlter Vergütungen ist bei einem Rücktritt ausgeschlossen.

                    6. Zahlungsbedingungen und Konditionen

                        34 Die Rechnungsstellung erfolgt aufgrund der vereinbarten Preise gemäss Vertrag oder aufgrund des gewählten Abonnements gemäss den unter yawave.com veröffentlichten Konditionen. Im Falle einer Vergütung, die auf der effektiven Nutzung von Leistungen von yawave basiert (wie beispielsweise DAM-Speicher und -Traffic, Publikationen, Kontaktvolumen oder Member), erfolgt die Abrechnung von Leistungen und die Vergütung aufgrund der protokollarischen Aufzeichnungen von yawave zur Nutzung der yawave Software Suite durch den Kunden. Weitere Leistungen, wie z.B. Beratungsleistungen, und damit verbundenen Auslagen und Zusatzaufwendungen (wie z.B. Reisezeit) werden ebenfalls gemäss den unter yawave.com veröffentlichten Honoraransätze und Konditionen in Rechnung gestellt. Sofern nicht anders vereinbart, sind sämtliche Vergütungen jeweils im Voraus geschuldet.

                        35 yawave akzeptiert als Zahlungsmittel die meistverwendeten Kreditkarten VISA, MasterCard und American Express. Mit der Angabe des Zahlungsmittels autorisiert der Kunde yawave, das entsprechende Zahlungsmittel zu belasten. Die Abonnementskosten für die Nutzung der yawave Software Suite werden je nach vom Kunden gewählten Zahlungsmodus monatlich, dreimonatlich, halbjährlich oder jährlich im Voraus dem vom Kunden gewählten Zahlungsmittel belastet, nutzungsabhängige Vergütungen jeweils rückwirkend per Ende des Kalendermonats.

                        36 Sollte eine Zahlung nicht erfolgreich abgewickelt werden können, weil das angegebene Zahlungsmittel abgelaufen ist, nicht ausreichend Guthaben aufweist oder die Bezahlung aus einem anderen Grund scheitert, hat der Kunde umgehend ein alternatives Zahlungsmittel anzugeben und im Kundenkonto die entsprechende Aktualisierung vorzunehmen. Die Bezahlung per Rechnung ist in gewissen Fällen möglich, setzt aber eine individuelle Vereinbarung zwischen yawave und dem Kunden voraus und ist nur bei ausgewählten Abonnementstypen verfügbar.

                        37 Rechnungen sind innert 10 Tagen ab Rechnungsdatum zahlbar. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kommt der Kunde auch ohne ausdrückliche Zahlungserinnerung bzw. Mahnung in Verzug. Der Kunde verpflichtet sich bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist zur Bezahlung von Mahnspesen in der Höhe von CHF 20.00 für jede Mahnung.

                        38 Nach unbenutztem Ablauf von Zahlungsfristen oder falls eine Zahlung über das vom Kunden angegebene Zahlungsmittel nicht erfolgreich abgewickelt werden kann, ist yawave berechtigt, bis zur vollständigen Bezahlung der fälligen Vergütungen sämtliche Leistungen einzustellen. Allfällige von yawave einzuhaltende und vertraglich vereinbarte Termine bleiben zudem für die Dauer des Zahlungsverzugs sistiert.

                        39 Alle Gebühren sind ohne Steuer angegeben, die yawave entsprechend den jeweiligen Anforderungen in Rechnung stellen. Der Kunde stimmt zu, sämtliche im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Abonnementdienstes und der Erbringung der Beratungsdienste anfallenden Steuern zu entrichten. Wenn der Kunde in der Europäischen Union ansässig sind, enthalten die Gebühren generell keine Umsatzsteuer (entsprechend dem „Reverse Charge“ Verfahren), und der Kunde sichert zu, dass er in dem jeweiligen Mitgliedsstaat als Unternehmen für die Umsatzsteuer registriert ist. Auf die Aufforderung von yawave hin teilt der Kunde yawave seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer mit, unter der er in seinem Mitgliedsstaat registriert ist.

                        7. Allgemeine Mitwirkungspflichten und weitere Pflichten

                            40 Der Kunde hat sämtliche für die Leistungserbringung durch yawave notwendigen technischen, betrieblichen und personellen Voraussetzungen sowie die dazu notwendigen Angaben und Entscheidungen korrekt und zeitgerecht vorzunehmen bzw. bereitzustellen.

                            41 Der Kunde stellt sicher, dass yawave die zur Erbringung ihrer Leistungen notwendigen Zugänge und Berechtigungen für die Räumlichkeiten, die weiteren Einrichtungen sowie die Informatiksysteme des Kunden erhält. Sofern yawave Leistungen per Remote Access auf den Systemen des Kunden zu erbringen hat, stellt der Kunde yawave einen gesicherten Online-Zugang zu den Systemen des Kunden bereit. Sofern yawave ihre Leistungen per Remote Access aufgrund von Versäumnissen seitens des Kunden nicht erbringen kann, ist diese berechtigt, für eine allfällige Intervention vor Ort nach Aufwand gemäss den Konditionen auf yawave.com Rechnung zu stellen.

                            42 Der Kunde ist verpflichtet, in Bezug auf die Nutzung der yawave Software Suite sämtliche Schutzrechtshinweise und Hinweise auf die yawave nach den Vorgaben von yawave unverändert beizubehalten.

                            43 Der Kunde hat yawave sämtliche Leistungsstörungen bzw. Mängel in der Leistungserbringung unter Angabe der für die sachgerechte Überprüfung notwendigen Informationen entweder schriftlich per Post, Fax oder E-Mail oder in der im Vertrag festgehaltenen Form umgehend zu melden. Der Kunde hat yawave im Rahmen des Zumutbaren bei der Feststellung und Analyse von Leistungsstörungen zu unterstützen.

                            44 Die Nutzung der yawave Software Suite darf nur bestimmungsgemäss und nur im Rahmen des geltenden Rechts sowie allfälliger zusätzlicher Vereinbarungen zwischen den Parteien genutzt werden. Der Kunde sichert zu, durch die Inanspruchnahme der yawave Software Suite keine Rechtsverletzungen zu begehen. Der Kunde sichert zu, die von yawave eingeräumten Nutzungsrechte nicht unsachgemäss, vertragswidrig oder widerrechtlich auszuüben. Der Kunde haftet alleine und stellt yawave vollumfänglich frei für von ihm bzw. von seinen Nutzern begangene Rechtsverletzungen.

                            45 Der Kunde trägt die alleinige Verantwortung für Inhalt, Qualität und Wahrheitsgehalt der von ihm mittels der yawave Software Suite verarbeiteten und verbreiteten Inhalte. Der Kunde sichert zu, dass die Inhalte und Informationen weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen Dritter) Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits-, Datenschutz- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrech-te oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG), presserechtliche, und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetzgebung usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz und sämtlichen Bestimmungsländern dieser Inhalte und Informationen verstossen.

                            46 Sofern der Kunde die yawave Software Suite zum Versenden oder Verbreiten von elektronischen Nachrichten (E-Mail, Instant Messaging, SMS etc.) verwendet, unterlässt er das Verwenden von E-Mail-Adressen, Telefonnummern etc., bei welchen die ausdrückliche Einwilligung des Empfängers zum Empfang solcher Nachrichten an seine Adresse nicht zweifelsfrei nachgewiesen werden kann. Der Kunde ist zudem verpflichtet, sich in jeder Nachricht als Absender auszuweisen und – vorbehältlich weitergehender gesetzlicher Bestimmungen – ein Impressum mit mindestens der Anschrift sowie einer telefonischen Kontaktmöglichkeit anzufügen. Schliesslich hat der Kunde in jeder versendeten Nachricht auf die Möglichkeit des Widerrufs der Erlaubnis, Nachrichten zuzusenden, hinzuweisen.

                            47 Nutzt der Kunde Verstärkungs-Funktionalitäten von yawave (Gamification), so muss das Anreiz-Schema mit dem örtlich geltenden Recht in Einklang sein. Auch hier trägt der Kunde die alleinige Verantwortung für solche Loyalitäts-, Punkte- und Belohnungsprogramme. Belohnungen können funktional beispielsweise für erfolgreiche Empfehlungen oder Konvertierungen wie Kauf, Abonnement, Besuche, usw. angeboten werden. Es ist nicht gestattet, Sharing Aktivitäten allein zu belohnen.

                            48 Verletzt der Kunde die vorstehenden oder im Vertrag zusätzlich festgehaltenen Pflichten, so hat er der yawave den daraus resultierenden Mehraufwand und sämtlichen Schaden vollumfänglich zu vergüten bzw. zu ersetzen.

                            49 yawave ist zudem berechtigt, die Nutzung der yawave Software Suite gegenüber dem Kunden dauerhaft einzuschränken bzw. einzustellen, falls der Kunde gegen die Verpflichtungen in dieser Ziffer 7., insbesondere betreffend Datenschutz, Urheberrechte, Geschäftsgeheimnisse, Rechte an Marken, lauteren Wettbewerb und verwandte Gebiete, verstösst oder der Kunde mittels der yawave Software Suite Angebote oder Informatio-nen verbreitet, welche gegen die massgebende Strafgesetzgebung verstossen (z.B. illegales Glücksspiel, Schneeballsysteme etc.).

                            8. Rechte an Software & Leistungen, Rechtsgewährleistung

                                50 Das Eigentum, die gewerblichen Schutzrechte, insbesondere die yawave Software Suite betreffende Urheberrechte sowie Marken und alle übrigen Rechte an der yawave Software Suite, wie insbesondere Konzepte, Dokumentationen und alle nicht ausdrücklich übertragenen Nutzungsbefugnisse verbleiben bei yawave. Dem Kunden stehen nur die im Rahmen dieses Vertrages ausdrücklich eingeräumten Rechte auf Nutzung der yawave Software Suite zu.

                                51 Die Rechte an allen im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden für diesen erarbeiteten Arbeitsergebnissen, wie beispielsweise Konzepte, Designs, Skizzen, Spezifikationen, Ideen, Schemata, Software-Codes, Templates, Inhalte etc. – unabhängig davon, ob rechtlich geschützt oder nicht – stehen ebenfalls yawave zu. yawave gewährt dem Kunden das Recht zur Nutzung dieser Arbeitsergebnisse für die Dauer und im Umfang des jeweiligen Vertrags.

                                52 Eine über die Einräumung von Nutzungsrechten hinausgehende Rechteübertragung an Arbeitsergebnissen auf den Kunden ist gesondert zu vereinbaren und gilt erst als vollzogen, sofern der Kunde seinen Zahlungspflichten aus dem Vertrag vollumfänglich nachgekommen ist. Unabhängig von der vorstehenden Rechteübertragung ist es yawave erlaubt, im Zusammenhang mit der Leistungserbringung für den Kunden erworbenes generisches Know-How bei der Erbringung von Leistungen ähnlicher oder gleicher Art für andere Kunden zu verwenden und Arbeitsergebnisse für andere zu entwickeln und zu erarbeiten, welche in Design und Funktionalität vergleichbar sind, sofern dies nur und ausschliesslich in einer Form geschieht, dass daraus seitens Dritter keine Rückschlüsse auf den Kunden getroffen werden können.

                                53 yawave leistet dafür Gewähr, dass durch den bestimmungsgemässen Gebrauch der yawave Software Suite keine Urheberrechte oder sonstigen Rechte an Software Dritter verletzt werden. Der Kunde hat yawave über allfällig geltend gemachte Ansprüche Dritter aus Rechtsverletzungen durch die yawave Software Suite sofort schriftlich zu unterrichten, damit yawave den Kunden bei der Abwehr der Ansprüche unterstützen kann, falls der Kunde dies verlangt. Für den Fall, dass durch die Leistungen von yawave Urheberrechte Dritter verletzt werden und dem Kunden die Nutzung rechtskräftig ganz oder teilweise untersagt wird, kann der Kunde nach seiner Wahl von yawave verlangen, dass yawave dem Kunden das bestrittene Recht auf eigene Kosten verschafft oder dass yawave auf eigene Kosten die Software dahingehend modifiziert, dass die Rechtsverletzung beseitigt wird. Jegliche weiteren Ansprüche des Kunden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Sofern der Kunde yawave für die Leistungserbringung eigene Arbeitsergebnisse bzw. Arbeitsergebnisse Dritter zur Verfügung stellt, sichert der Kunde yawave zu, über sämtliche für die Einhaltung der jeweiligen Nutzungsbedingungen notwendigen Rechte zu verfügen.

                                54 Vorbehalten bleiben in jedem Fall die im Zusammenhang von Drittsoftware bzw. Komponenten Dritter (nachfolgend „Drittsoftware“) zu berücksichtigenden Rechte. Diese ergeben sich aus den jeweiligen Zusatzvereinbarungen (Lizenzverträge etc.), welche einen integrierenden Bestandteil des Vertrags darstellen. Die Nutzung dieser Drittsoftware durch den Kunden sowie der diesbezügliche Support unterstehen ausschliesslich den jeweiligen Nutzungs- bzw. Supportbedingungen des Herstellers/Lizenzgebers der Drittsoftware.

                                55 yawave übernimmt für Drittsoftware bzw. Komponenten Dritter (nachfolgend „Drittsoftware“) keine Haftung oder Rechts- bzw. sonstige Gewährleistung. Für die Verwendung dieser Drittsoftware besteht lediglich eine Verantwortung von yawave, sofern die Interoperabilität bzw. die Funktionsfähigkeit der Schnittstelle zwischen den individuell für den Kunden erarbeiteten Arbeitsergebnissen und der Drittsoftware von ya-wave zugesichert wurde und die Leistungsstörung auf Fehler der Arbeitsergebnisse von yawave zurückzuführen sind.

                                56 Abweichend vom Vorstehenden übernimmt yawave keinerlei Haftung oder Gewährleistung im Zusammenhang mit dem Einsatz von sogenannter „Freier Software“ oder „Open Source Software“ für den Kunden. Insbesondere kann yawave nicht zusichern, dass die Nutzung von eingesetzter Freier Software oder Open Source Software sowie deren Wartung und Support überhaupt gewährleistet ist. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass der Einsatz Freier Software oder Open Source Software für den Kunden je nach anwendbarer Open Source Lizenz allenfalls lizenz-rechtliche Anforderungen an die Veröffentlichung oder die öffentliche Zurverfügungstellung von Quellcode stellt.

                                9. Vertraulichkeit und Datenschutz

                                    57 Die Parteien sind verpflichtet, Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse sowie sonstige vertrauliche und schutzwürdige Informationen, die aus oder im Zusammenhang mit dem Vertrag zwischen den Parteien ausgetauscht werden, vertraulich zu behandeln und nicht für Zwecke Dritter oder für eigene, nicht von den vorliegenden AGB sowie vom Vertrag gedeckte Zwecke zu verwenden. Die Vertraulichkeitspflicht gilt auch nach Beendigung des jeweiligen Vertrags. Nach Beendigung des Vertrags oder bei vorzeitiger Auflösung werden die vorgenannten vertraulichen Infor-mationen auf Dokumenten oder Datenträgern unaufgefordert an die jeweils andere Partei zurückgegeben und – sofern auf den eigenen Systemen der jeweiligen Partei gespeichert – gelöscht bzw. vernichtet.

                                    58 yawave bearbeitet Daten des Kunden im Rahmen der Erbringung und Abrechnung von Leistungen im Zusammenhang mit der yawave Software Suite und sonstigen Leistungen von yawave. Die Datenverarbeitung ist in der Datenverarbeitungsvereinbarung (DPA), welche Bestandteil dieser AGB ist, geregelt. Generell kann der Kunde die Einwilligung in bestimmte Datenverarbeitungen jederzeit für die Zukunft widerrufen, nimmt aber zur Kenntnis, dass in diesem Fall yawave gegebenenfalls ihre Leistungen nicht mehr bzw. nicht mehr im ursprünglichen Umfang erbringen kann. Der Kunde ist damit einverstanden, dass anonymisierte Nutzer-Daten (u.a. Tracking), die das Nutzungsverhalten der Nutzer des Kunden betreffen, von yawave gespeichert werden, soweit dies der Erfüllung des Vertragszweckes, der Beratung des Kunden sowie der Verbesserung der Leistungsfähigkeit und Benutzerfreundlichkeit der yawave Software Suite und der sonstigen Leistungen von yawave dient. Die erhobenen Daten kann yawave zur Beratung ihres gesamten Kunden- und Interessentenportfolios, zur Eigenwerbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke nutzen.

                                    59 Sofern yawave Dritte mit der Bearbeitung von Daten beauftragen (wie z.B. für Rechencenterdienstleistungen oder Zahlungsabwicklung), dürfen diese die Personendaten nur im Rahmen des von yawave erteilten Auftrags und nicht für eigene Zwecke nutzen. Abgesehen davon erfolgt eine Weitergabe von Personendaten an Dritte nur, wenn der Nutzer ausdrücklich eingewilligt hat oder wenn eine diesbezügliche gesetzliche oder behördliche Verpflichtung besteht.

                                    60 Der Kunde verpflichtet sich, bei der Bearbeitung von Personendaten das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) sowie alle anderen im Rahmen der Nutzung der yawave Software Suite und sonstigen Leistungen von yawave anwendbaren in- und ausländischen Datenschutzbestimmungen – namentlich die EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) – zu beachten. Der Kunde stellt yawave diesbezüglich in vollem Umfang gegenüber den Nutzern des Kunden und weiteren Dritten frei. Der Kunde verpflichtet sich, seine Nutzer in geeigneter Form über die Datenbearbeitung zu informieren sowie darüber zu unterrichten, dass die Verantwortung für die Datenbearbeitung ausschliesslich beim Kunden liegt.

                                    61 Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass yawave allenfalls verpflichtet sein kann, Auskünfte gemäss DSG oder gemäss ausländischer Datenschutzgesetzgebung – namentlich DSGVO – zu erteilen. Sofern yawave solche Auskünfte erteilen muss, können dem Kunden die diesbezüglichen Leistungen nach Aufwand in Rechnung gestellt werden.

                                    62 yawave ist berechtigt, im Rahmen ihrer Marketingkommunikation über Kundenprojekte zu berichten, z.B. auf ihren Referenzlisten, auf yawave.com und ihren eigenen Social Media Präsenzen, anlässlich von Präsentationen und im Rahmen von Presse-Mitteilungen. Ebenfalls ist yawave berechtigt, abgeschlossene Kundenprojekte bei Branchen-Wettbewerben (Awards) einzureichen.

                                     

                                    10. Haftung

                                        63 yawave schliesst jede Haftung für Schäden irgendwelcher Art aus, die sich aus der Nutzung der yawave Software Suite (oder aus der Unmöglichkeit der Nutzung) sowie aus der Erbringung von Dienstleistungen sowie der übrigen Leistungen durch yawave ergeben sollten. Insbesondere ist yawave nicht haftbar für Schäden, die durch Fehler oder Störungen der Telekommunikationseinrichtungen und Netze, Übermittlungsfehler, technische Mängel, Unterbrüche, rechtswidrige Eingriffe Dritter oder durch Kapazitätsengpässe und andere Unzulänglichkeiten seitens der Anbieter von Telekommunikationsdienstleistungen oder Netzen verursacht werden. Ausgeschlossen ist zudem eine Haftung für die Deaktivierung der yawave Software Suite in Fällen, in welchen yawave einen Angriff auf ihre Systeme erkennt oder vermuten muss, welche die Integrität der Systeme und damit die Sicherheit der yawave Software Suite sowie der IT-Infrastruktur von yawave gefährdet.

                                        64 Vorbehalten bleibt einzig die Haftung von yawave für Schäden, die diese selbst vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht hat (unter Ausschluss der Haftung für Hilfspersonen). Sofern gesetzlich zulässig, ist die vorstehend festgehaltene Haftung auf einem Betrag in der Höhe der Gesamtheit der Vergütungen beschränkt, welche der Kunde im Rahmen des Vertrags bzw. bis zum Ablauf einer festen Vertragsdauer oder bis zum ersten möglichen Zeitpunkt der ordentlichen Beendigung des Vertrags zu leisten hat bzw. zu leisten hätte.

                                         

                                        11. Gewährleistung

                                            65 yawave sichert dem Kunden zu, dass die Leistungen mit fachgerechter Sorgfalt und nach dem aktuellen Stand der Technik erbracht werden. yawave bietet Gewähr für eine sorgfältige Auswahl, Instruktion und Überwachung der für die Erbringung der Leistungen eingesetzten oder beigezogenen Mitarbeiter oder Hilfspersonen sowie der Subunternehmer.

                                            66 Im Zusammenhang mit Einräumung von Nutzungsrechten an Software sichert yawave weder die Nutzbarkeit der Software zu einem konkreten Einsatzzweck noch den Erfolg des Einsatzes, sondern nur den zur Verfügung stehenden Funktionsumfang im Rahmen der auf yawave.com verfügbaren Informationen zu. Der Kunde nimmt zudem zur Kenntnis, dass es yawave nicht möglich ist, Fehler der Software unter jeglichen Anwendungs- bzw. Betriebsbedingungen vollständig auszuschliessen.

                                            67 Fehler bzw. Mängel in den Leistungen von yawave werden abhängig vom gewählten Abonnement oder der individuellen vertraglichen Vereinbarung mit dem Kunden ausschliesslich im Rahmen der Supportleistungen von yawave gemäss der Ziffer 4./4.4. vorstehend behoben.

                                            12. Vertragsdauer und Kündigung

                                                68 Der Vertrag mit dem Kunden verlängert sich mit Ablauf der initial vereinbarten Laufzeit jeweils automatisch um dieselbe Laufzeit, sofern dieser nicht von einer der Parteien vor Eintritt der automatischen Verlängerung beendet wird. Die Beendigung kann direkt im Account vor der Erneuerung sowie schriftlich (Email, Brief) 14 Tage vor der Erneuerung erfolgen.

                                                69 Bei Vorliegen von wichtigen Gründen, welche die Fortsetzung des Vertrags aus objektiven Gründen unzumutbar machen, können die Parteien den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist per sofort kündigen. Wird das Vertragsverhältnis gemäss dieser Bestimmung gekündigt, hat der Kunde yawave für die bis zum Zeitpunkt der Vertragsauflösung aus wichtigem Grund bereits erbrachte Leistung vollumfänglich nach Aufwand zu entschädigen. Ein Anspruch des Kunden auf Rückerstattung von bereits bezahlten Vergütungen besteht zudem im Falle einer Kündigung aus wichtigem Grund nicht.

                                                70 Ein wichtiger Grund ist insbesondere gegeben, sofern gegen den Kunden ein Konkurs- oder Nachlassstundungsverfahren eröffnet oder die Zahlungsunfähigkeit des Kunden sonst wie erstellt ist, sowie in den in Ziffer VII. festgehaltenen Fällen.

                                                71 Die Kündigung hat schriftlich per Brief oder E-Mail zu erfolgen und ist erst gültig, wenn sie bei der anderen Partei eingegangen ist. Bei Verträgen über Leistungen von yawave, welche der Kunde via Kundenaccount abschliesst, kann die Kündigung in ausgewählten Fällen alternativ via Kundenaccount erfolgen.

                                                72 Nach der Beendigung des Vertrags bewahrt yawave die vom Kunden mittels der yawave Software Suite bearbeiteten Daten während 30 Tagen auf der yawave-Serverinfrastruktur weiter auf. Nach Ablauf von 30 Tagen werden die Daten des Kunden unwiederbringlich gelöscht.

                                                13. Schlussbestimmungen

                                                    73 yawave behält sich vor, die Preise und Konditionen, die Dienstleistungen wie auch die AGB jederzeit anzupassen. Allfällige Anpassungen teilt yawave dem Kunden in geeigneter Weise mit. Sofern yawave eine Preiserhöhung vornimmt, welche über die Anpassung an allgemeine Kostensteigerungen hinausgeht oder die Dienstleistungen bzw. die AGB wesentlich zum Nachteil des Kunden ändert, kann der Kunde den Vertrag mit yawave bis zum Inkrafttreten der Änderung auf diesen Zeitpunkt hin ausserordentlich kündigen. Unterlässt der Kunde dies, akzeptiert er die Anpassungen.

                                                    74 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren oder sollten Vertragslücken bestehen, so beeinflusst dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieser AGB nicht. In einem solchen Fall sind die nicht rechtswirksamen oder fehlenden Bestimmungen durch solche zu ersetzen bzw. zu ergänzen, die dem ursprünglichen wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der AGB am nächsten kommen.

                                                    75 Diese AGB sowie die einzelnen Verträge unterstehen ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss von kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen auf ausländisches Recht des schweizerischen Internationalen Privatrechts (IPRG) oder von völkerrechtlichen Verträgen. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist der Sitz von yawave.

                                                    Mit Data-Driven Marketing zu mehr Erfolg.